Ihr persönlicher Brutto-Netto-Rechner
Geben Sie Ihre Daten ein und aktivieren Sie Bausteine, um Ihren Nettovorteil zu berechnen.
Ihre Gehaltsangaben
Welche Leistungen möchten Sie nutzen?
Aktivieren Sie die Bausteine, die für Sie infrage kommen – der Rechner oben aktualisiert sich sofort.
Was ist Entgeltoptimierung?
Das steckt hinter dem Konzept "Mehr Netto ohne mehr Brutto".
Das Prinzip der Entgeltoptimierung
Entgeltoptimierung bedeutet: Ein Teil des steuerpflichtigen Bruttogehalts wird durch steuerfreie oder pauschalversteuerte Sachleistungen des Arbeitgebers ersetzt. Das Ergebnis ist ein höheres Nettoeinkommen – ohne dass der Arbeitgeber einen Cent mehr zahlt.
Der Trick liegt im deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind per Gesetz von Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Diese Freibeträge und Freigrenzen können mit einer geschickten Gehaltsgestaltung ausgenutzt werden.
- Kein zusätzlicher Aufwand für den Arbeitgeber – oft sogar Ersparnis bei den AG-Sozialabgaben
- Rechtlich vollständig zulässig auf Basis zahlreicher EStG-Paragraphen
- Funktioniert bei fast allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen
- Kombinierbar: Mehrere Bausteine können gleichzeitig genutzt werden
- Besonders effektiv bei höheren Grenzsteuersätzen (ab ca. 3.500€ Brutto/Monat)
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner dient zu Informations- und Orientierungszwecken. Die Berechnungen basieren auf den Steuergesetzen 2026 und sind vereinfacht dargestellt. Individuelle Abweichungen sind möglich.
Für verbindliche Aussagen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter.
💡 Wie viel ist möglich?
Ein typisches Optimierungspaket mit Sachbezug (50€), Jobticket (58€), Internetzuschuss (50€) und Gesundheitsförderung (50€) ergibt – je nach Steuerklasse und Gehalt – einen Jahresvorteil von 400–700€.
Wer zusätzlich Jobrad, bAV oder Kindergartenzuschuss nutzt, kann den jährlichen Nettovorteil auf über 2.000€ steigern.
FAQ zur Entgeltoptimierung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um steuerfreie Arbeitgeberleistungen.
Entgeltoptimierung (auch Gehaltsoptimierung oder Netto-Optimierung) bezeichnet den Austausch von steuerpflichtigem Bruttogehalt gegen steuerfreie oder pauschalversteuerte Sachleistungen des Arbeitgebers. Das Ergebnis: Der Arbeitnehmer erhält mehr Netto, ohne dass der Arbeitgeber mehr zahlt.
Grundlage sind zahlreiche Paragraphen im Einkommensteuergesetz (EStG), die bestimmte Leistungen von Steuern und Sozialabgaben befreien – z.B. §8 (Sachbezüge), §3 Nr. 15 (Jobticket), §3 Nr. 63 (betriebliche Altersvorsorge).
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu 50€ steuerfrei gewähren (§8 Abs. 2 EStG). Typische Formen sind Einkaufsgutscheine für Supermärkte, Tankgutscheine, Buchhandlungs-Gutscheine oder Prepaid-Kreditkarten für bestimmte Händler.
Wichtig: Die 50€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge zusammen (inkl. Warengutscheine). Die Leistung darf nicht in Geld umgewandelt werden und muss zweckgebunden sein.
Jobrad-Leasing kann sich erheblich lohnen. Bei der Überlassung eines Dienstrades zur privaten Nutzung gilt nach §6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG ein geldwerter Vorteil von nur 0,25% des Listenpreises monatlich (statt 1% bei Autos).
Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung), sodass Steuern und Sozialabgaben auf diesen Betrag entfallen. Bei einem 3.000€-Fahrrad beträgt der geldwerte Vorteil nur 7,50€/Monat – bei einer Leasingrate von z.B. 80€ ist der Steuervorteil erheblich.
2026 können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt werden. Die BBG RV beträgt 2026 96.600€/Jahr, damit sind 3.864€/Jahr (322€/Monat) steuerfrei.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung zudem 15% des umgewandelten Betrags als eigenen Zuschuss leisten – ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer.
Ja. Der Arbeitgeber kann das Deutschlandticket nach §3 Nr. 15 EStG als steuerfreies Jobticket gewähren. Wird es zusätzlich zum regulären Gehalt bezahlt, ist es vollständig steuer- und SV-frei.
Bei Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) muss der AG mindestens 15% Zuschuss leisten, um die volle Steuerbefreiung zu behalten.
Der Kindergartenzuschuss nach §3 Nr. 33 EStG ist in der Höhe unbegrenzt steuerfrei! Der Arbeitgeber erstattet die tatsächlichen Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder (Kita, Krippe, Tagesmutter).
Voraussetzung: Der Zuschuss muss die tatsächlichen Betreuungskosten abdecken. Entsprechende Nachweise (Kita-Rechnung) sind beim Arbeitgeber vorzulegen.
Wählen Sie Ihre tatsächliche Lohnsteuerklasse: Klasse I für Ledige/Geschiedene, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse III für Verheiratete (Hauptverdiener), Klasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Gehalt, Klasse V für den Geringverdiener in Kombination mit Klasse III, Klasse VI für Nebenjobs.
Die Steuerklasse beeinflusst Höhe der Freibeträge und damit den Nettovorteil der Optimierungsmaßnahmen erheblich.
Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9% (alle anderen Bundesländer). Da sie als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet wird, profitieren Kirchensteuerpflichtige etwas stärker von Entgeltoptimierungsmaßnahmen, die die Lohnsteuer senken.
Ja, Entgeltoptimierung erfordert eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Sie müssen eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags oder eine Zusatzvereinbarung abschließen. Die meisten Maßnahmen sind für den Arbeitgeber kostenneutral oder sogar vorteilhaft, da er selbst Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung spart.
Tipp: Sprechen Sie das Thema aktiv an und präsentieren Sie konkrete Zahlen. Viele Unternehmen bieten entsprechende Bausteine bereits über HR-Portale oder Lohnbuchhaltungs-Dienstleister an.
Bei Minijobbern (bis 556€/Monat ab 2026) ist besondere Vorsicht geboten. Sachleistungen können unter Umständen zum Arbeitslohn gerechnet werden und die Minijob-Grenze beeinflussen. Dieser Rechner ist für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgelegt. Für Minijobber empfehlen wir eine individuelle Beratung.
Bei SV-freier Entgeltumwandlung (z.B. bAV bis 322€/Monat) reduziert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt, was geringfügig weniger Rentenpunkte bedeutet. Der Effekt ist bei moderaten Beträgen meist gering und wird durch die höhere bAV-Auszahlung und den gesetzlich vorgeschriebenen 15%-Arbeitgeberzuschuss in der Regel überkompensiert.
Für genaue Auswirkungen auf Ihren individuellen Rentenanspruch empfehlen wir eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0800 10004800, kostenfrei).
Ja! Die meisten Bausteine sind vollständig kombinierbar. Einzige wichtige Ausnahme: Sachbezüge (Gutscheine) und Warengutscheine teilen sich die gemeinsame 50€-Freigrenze – sie können nicht addiert werden.
Ein typisches Optimierungspaket könnte z.B. Sachbezug (50€) + Deutschlandticket (58€) + Internetzuschuss (50€) + Gesundheitsförderung (50€) umfassen. Das ergibt 208€ weniger Brutto, aber durch die Steuer- und SV-Ersparnis bleibt netto mehr übrig, und die Sachleistungen im Wert von 208€ kommen on-top.