Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser direkt in bestimmte Sparverträge des Arbeitnehmers einzahlt. Geregelt im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), können monatlich bis zu 40 € vom Arbeitgeber in einen VWL-fähigen Vertrag fließen.
Der Betrag ist zwar lohnsteuerpflichtig (wird zum Bruttolohn addiert), aber viele Tarifverträge regeln den AG-Zuschuss als Zusatzleistung. Darüber hinaus können Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.
Förderfähige Anlageformen
- Bausparverträge
- Aktienfonds- und ETF-Sparpläne (Fondssparplan)
- Banksparpläne
- Tilgung von Baukrediten
- Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen
Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer mit zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 € (Singles) / 80.000 € (Ehepaare) können zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen:
- Für Bausparverträge: 9 % auf max. 470 € VWL/Jahr = max. 43 €/Jahr Zulage
- Für Fondssparpläne: 20 % auf max. 400 € VWL/Jahr = max. 80 €/Jahr Zulage
Beispiel – AG-VWL 40 €/Monat, Fondssparplan (SK I, 2.800 € Brutto)
VWL vs. Entgeltumwandlung in die bAV
VWL sind steuerlich weniger effizient als die bAV-Entgeltumwandlung, da VWL lohnsteuerpflichtig sind. Wenn der Arbeitgeber jedoch einen obligatorischen Tarifzuschuss zahlt, ist die VWL trotzdem wertvoll – sie ist ein "Geschenk" des Arbeitgebers on-top.
Wer Anspruch auf VWL hat, sollte diesen unbedingt nutzen und möglichst in einen Fondssparplan (höhere Rendite als Bausparvertrag) investieren.
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