Wann ist eine Umzugskostenerstattung steuerfrei?
Nach §3 Nr. 13 EStG sind Vergütungen, die Arbeitnehmer aus öffentlichen Kassen als Reise- oder Umzugskostenvergütung erhalten, grundsätzlich steuerfrei. Für private Arbeitgeber gilt: Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, kann der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei erstatten – in Höhe der nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) erstattungsfähigen Beträge.
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn er wegen einer Versetzung, einem Stellenwechsel oder zur Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde (hin und zurück) erfolgt.
Umzugskostenpauschale 2026
Statt der tatsächlichen Kosten kann der Arbeitgeber die Umzugskostenpauschale nach BUKG steuerfrei erstatten. Die Pauschale für sonstige Umzugskosten (nicht direkt zuordenbare Kosten) beträgt 2026:
- 952 € für Berechtigte ohne Ehepartner (Ledige)
- 1.905 € für Berechtigte mit Ehepartner/Lebenspartner
- Zusätzlich 476 € für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört
Tatsächliche Umzugskosten steuerfrei erstatten
Der Arbeitgeber kann alternativ auch die tatsächlichen Umzugskosten erstatten. Erstattungsfähig sind dabei:
- Kosten des Umzugsunternehmens (Spedition)
- Fahrtkosten für Vor- und Abschlussbesichtigungen der neuen Wohnung
- Kosten für eine doppelte Haushaltsführung während des Umzugs
- Schulwechselkosten für Kinder (Nachhilfestunden bis zur gesetzlichen Pauschale)
- Maklergebühren für die neue Mietwohnung (begrenzt)
Beispiel – Umzug wegen Versetzung (verheiratet, 1 Kind, SK III, 5.000 € Brutto)
Voraussetzungen im Überblick
- Beruflicher Anlass des Umzugs muss nachweisbar sein
- Versetzung, Stellenwechsel oder Fahrzeitverkürzung um mind. 1 Stunde täglich
- Zeitlicher Zusammenhang zwischen beruflichem Anlass und Umzug
- Belege für tatsächliche Kosten müssen dem AG vorgelegt werden
Wichtiger Hinweis: Einmaliger Baustein
Die Umzugskostenerstattung ist kein monatlich wiederkehrender Baustein, sondern ein einmaliger Vorteil bei einem berufsbedingten Wohnortwechsel. Sie eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die beim Jobeinstieg, bei einer Versetzung oder nach einem Arbeitgeberwechsel umziehen.
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Neben dem einmaligen Umzugsvorteil gibt es 14 weitere monatliche Bausteine zur Gehaltsoptimierung.
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