Was ist der Sachbezug?
Der Sachbezug ist eine der meistgenutzten Formen der Entgeltoptimierung in Deutschland. Nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich Sachleistungen bis zu einem Wert von 50 Euro steuerfrei gewähren. Da die Leistung auch sozialversicherungsfrei ist, entfallen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf diesen Betrag.
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze – nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Welche Formen sind möglich?
- Einkaufsgutscheine für Supermärkte (REWE, Edeka, Lidl, Kaufland etc.)
- Tankgutscheine für Tankstellenketten
- Prepaid-Kreditkarten (z. B. von Sodexo, Pluxee, Edenred)
- Buchhandlungs-Gutscheine (z. B. Thalia, Hugendubel)
- Freizeitgutscheine (Kino, Sport, Freizeit)
- Online-Shopping-Gutscheine (Amazon etc. – mit Einschränkungen)
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
- Der Wert darf 50 € pro Monat und Mitarbeiter nicht überschreiten
- Die Leistung muss zweckgebunden sein – keine Barauszahlung möglich
- Der Gutschein darf nicht auf Geld lauten oder in Geld eingelöst werden können
- Die 50 €-Freigrenze umfasst alle Sachbezüge zusammen, inkl. Warengutscheine
- Der Sachbezug muss dokumentiert und abgerechnet werden (Lohnkonto)
Rechenbeispiel – Sachbezug 50 €/Monat (SK I, Bayern, 3.500 € Brutto)
So beantragen Sie den Sachbezug
Sprechen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Arbeitgeber direkt an. Der Sachbezug wird per Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitgeber bestellt monatlich die Gutscheine oder lädt eine Prepaid-Karte auf. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Lohnabrechnung, wo der Sachbezug als steuerfreier Posten ausgewiesen wird.
Viele Lohnabrechnungsdienstleister (DATEV, Sage, Lexware) unterstützen die korrekte buchhalterische Behandlung von Sachbezügen direkt im System.
Kombination mit anderen Bausteinen
Der Sachbezug lässt sich hervorragend mit anderen Optimierungsbausteinen kombinieren, etwa mit dem Jobticket (58 €), dem Internetzuschuss (50 €) oder der Gesundheitsförderung (50 €). Achtung: Warengutscheine zählen zur selben 50 €-Freigrenze – beide können nicht addiert werden.
Ihren persönlichen Sachbezug-Vorteil berechnen
Geben Sie Ihr Gehalt und Ihre Steuerklasse ein – der Rechner zeigt sofort Ihren monatlichen Nettovorteil.
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