Vollständige Steuerfreiheit der privaten Nutzung
Nach §3 Nr. 45 EStG sind Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern (inkl. Smartphones, Tablets, Laptops) vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gibt keine Freigrenze und keine Begrenzung des Gerätewerts.
Das bedeutet: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Smartphone, Laptop oder Tablet zur Verfügung und darf der Arbeitnehmer dieses auch privat nutzen, entsteht kein geldwerter Vorteil – egal wie hochwertig das Gerät ist.
Was genau ist steuerfrei?
- Diensthandy / Smartphone – inkl. Privatgespräche und private Internetnutzung
- Laptop / Notebook – private Nutzung vollständig steuerfrei
- Tablet – inklusive iPad und Android-Tablets
- Zubehör – sofern betriebliches Eigentum bleibt
- Mobilfunkvertrag – Vertragsinhaber muss der Arbeitgeber sein
Wichtige Voraussetzungen
- Das Gerät muss im Eigentum des Arbeitgebers bleiben (kein Eigentumsübergang)
- Beim Mobilfunk: Der Mobilfunkvertrag muss auf den Arbeitgeber abgeschlossen sein
- Die Privatnutzung muss erlaubt sein (schriftliche Vereinbarung empfehlenswert)
- Das Gerät muss tatsächlich auch betrieblich genutzt werden
Eigentum bleibt beim Arbeitgeber
Das Gerät bleibt Eigentum des Arbeitgebers – beim Ausscheiden aus dem Unternehmen oder am Ende des Überlassungszeitraums muss es zurückgegeben werden. Alternativ kann eine Übernahme zu Marktpreis vereinbart werden, die dann steuerpflichtig ist.
Unterschied: Übereignung vs. Nutzungsüberlassung
Nutzungsüberlassung (steuerfrei nach §3 Nr. 45 EStG): AG bleibt Eigentümer, AN darf Gerät privat nutzen.
Übereignung: AG überträgt das Gerät ins Eigentum des AN – dies ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil in Höhe des Marktpreises des Geräts.
Praxistipp: Handy-Transfer-Modell
In der Praxis verbreitet ist das "Handy-Transfer-Modell": Der AN kauft ein Smartphone und verkauft es zum aktuellen Marktwert an den AG, der es dann steuerfrei überlässt. Obwohl der BMF dieses Modell grundsätzlich akzeptiert, sollte auf einen marktgerechten Preis beim Verkauf an den AG geachtet werden.
Alle Bausteine kombinieren
Das Diensthandy ist ein Info-Baustein – kombinieren Sie es mit anderen Leistungen für maximalen Vorteil.
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