Netto-Optimierer
§6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG · Steuerjahr 2026

Jobrad-Leasing:
0,25 %-Regelung statt 1 %

Das Dienstrad als steuerlich attraktive Alternative: Nur 0,25 % des Listenpreises werden als geldwerter Vorteil versteuert – die Leasingrate kommt aus dem Brutto und spart Steuern.

Geldwerter Vorteil0,25 %/Monat
Beispiel: 3.000 € Rad7,50 €/Monat GWV
Rechtsgrundlage§6 Abs.1 Nr.4 S.6

Wie funktioniert Jobrad-Leasing?

Beim Jobrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung. Nach §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit nur 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises angesetzt – anstelle der 1 %-Regelung bei Kfz.

Die Leasingrate wird via Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen. Durch den niedrigeren geldwerten Vorteil und die SV-Ersparnis auf die Bruttoreduktion ergibt sich in vielen Fällen ein deutlicher Nettogewinn.

Rechenbeispiel: 3.000 € E-Bike

Rechenbeispiel – E-Bike 3.000 € Listenpreis, Leasingrate 79 €/Monat (SK I, 3.500 € Brutto)

Geldwerter Vorteil (0,25 % × 3.000 €)7,50 €/Monat
Lohnsteuer auf GWV (ca. 32 %)~2,40 €
Bruttoreduktion (Leasingrate)−79,00 €
Nettoeinbuße durch Bruttoreduktion (ca.)−41,00 €
Effektiver monatlicher Eigenanteil~43,40 €
Ersparnis vs. Kauf aus Netto≈ 35 €/Monat

E-Bike vs. normales Fahrrad

Die 0,25 %-Regelung gilt sowohl für klassische Fahrräder als auch für Pedelecs (E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h). Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs, über 25 km/h) gelten die Kfz-Regelungen.

Seit 2020 ist die Steuerbefreiung dauerhaft gesetzlich verankert (§3 Nr. 37 EStG gilt für AG-Überlassung von Rädern). Die günstige 0,25 %-Regelung gilt für alle Fahrräder und Pedelecs, die der AG least und dem AN überlässt.

AG-Pflichten und Vertragsgestaltung

Der Leasingvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Leasinganbieter abgeschlossen. Der Arbeitnehmer schließt eine Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber ab, in der die Leasingrate als Entgeltumwandlung vereinbart wird. Am Ende der Leasinglaufzeit kann das Fahrrad oft zu einem günstigen Restwert übernommen werden.

Auswirkung auf Rentenansprüche

Durch die Bruttoreduktion via Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen leicht, was marginalen Einfluss auf zukünftige Rentenansprüche haben kann. Bei typischen Leasingraten (60–100 €/Monat) ist dieser Effekt vernachlässigbar.

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Häufige Fragen zum Jobrad-Leasing

Bei privaten Pkw wird der geldwerte Vorteil mit 1 % des Listenpreises monatlich angesetzt. Für Dienstfahrräder und Pedelecs gilt seit 2019 nur 0,25 % – also ein Viertel des normalen Satzes.

Ja, aber nur für Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs, über 25 km/h) gelten als Kraftfahrzeuge und fallen unter andere steuerliche Regelungen.

Viele Arbeitgeber bieten an, das Rad zu einem Restwert (oft 10–18 % des UVP) zu kaufen. Dieser Vorteil kann steuerpflichtig sein, wenn der tatsächliche Marktwert höher liegt als der gezahlte Kaufpreis.

Ja. Die Privatnutzung ist ausdrücklich gestattet und der geldwerte Vorteil ist mit 0,25 % bereits pauschal abgegolten. Es entsteht kein zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil für private Fahrten.