Wie funktioniert Jobrad-Leasing?
Beim Jobrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung. Nach §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit nur 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises angesetzt – anstelle der 1 %-Regelung bei Kfz.
Die Leasingrate wird via Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen. Durch den niedrigeren geldwerten Vorteil und die SV-Ersparnis auf die Bruttoreduktion ergibt sich in vielen Fällen ein deutlicher Nettogewinn.
Rechenbeispiel: 3.000 € E-Bike
Rechenbeispiel – E-Bike 3.000 € Listenpreis, Leasingrate 79 €/Monat (SK I, 3.500 € Brutto)
E-Bike vs. normales Fahrrad
Die 0,25 %-Regelung gilt sowohl für klassische Fahrräder als auch für Pedelecs (E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h). Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs, über 25 km/h) gelten die Kfz-Regelungen.
Seit 2020 ist die Steuerbefreiung dauerhaft gesetzlich verankert (§3 Nr. 37 EStG gilt für AG-Überlassung von Rädern). Die günstige 0,25 %-Regelung gilt für alle Fahrräder und Pedelecs, die der AG least und dem AN überlässt.
AG-Pflichten und Vertragsgestaltung
Der Leasingvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Leasinganbieter abgeschlossen. Der Arbeitnehmer schließt eine Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber ab, in der die Leasingrate als Entgeltumwandlung vereinbart wird. Am Ende der Leasinglaufzeit kann das Fahrrad oft zu einem günstigen Restwert übernommen werden.
Auswirkung auf Rentenansprüche
Durch die Bruttoreduktion via Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen leicht, was marginalen Einfluss auf zukünftige Rentenansprüche haben kann. Bei typischen Leasingraten (60–100 €/Monat) ist dieser Effekt vernachlässigbar.
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