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§3 Nr. 39 EStG · Steuerjahr 2026

Mitarbeiterkapitalbeteiligung:
2.000 € jährlich steuerfrei

Seit 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Unternehmensanteile im Wert von bis zu 2.000 €/Jahr steuerfrei übertragen – ein kraftvoller Baustein zur Vermögensbildung.

Jahresmaximum2.000 €
Monatlich~166 €
Rechtsgrundlage§3 Nr. 39 EStG

Was ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung?

Nach §3 Nr. 39 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeiter bis zu 2.000 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenze wurde mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ab 2024 von 1.440 € auf 2.000 € erhöht.

Förderfähige Beteiligungsformen umfassen Anteile am Arbeitgeberunternehmen (GmbH-Anteile, Aktien), Anteile an Konzernunternehmen sowie bestimmte Investmentfonds- und Belegschaftsaktien.

Neue Regelung für Startups und wachstumsorientierte Unternehmen

Für Anteile an jungen Unternehmen (Startups und Scaleups bis 20 Jahre, unter 1.000 Mitarbeiter, Umsatz/Bilanzsumme unter bestimmten Grenzen) gilt seit 2024 eine verbesserte Dry-Income-Regelung: Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung von Anteilen wird auf den Zeitpunkt der Veräußerung, des Unternehmensverkaufs oder des Austritts aus dem Unternehmen aufgeschoben.

Rechenbeispiel – Mitarbeiteraktien 166 €/Monat (SK I, 5.000 € Brutto)

AG überträgt Aktien monatlich im Wert von166,00 €
Steuerpflichtiger Betrag AN0,00 €
SV-Abzüge AN0,00 €
Wert der übertragenen Unternehmensanteile+166,00 €
Monatlicher Nettovorteil (on-top)166 €

Voraussetzungen und Einschränkungen

  • Die Beteiligung muss am Unternehmen des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens bestehen
  • Alle Arbeitnehmer im Unternehmen müssen berechtigt sein (nicht nur einzelne Führungskräfte), sofern sie mindestens ein Jahr beschäftigt sind
  • Die Freigrenze von 2.000 €/Jahr muss eingehalten werden
  • Haltefristen können vereinbart werden

Steuer bei Veräußerung der Anteile

Wenn der Arbeitnehmer die erhaltenen Unternehmensanteile später verkauft, fällt auf den Veräußerungsgewinn die übliche Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt) an. Der steuerfreie Vorteil beim Erhalt bleibt bestehen.

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Häufige Fragen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Seit 2024 sind bis zu 2.000 € pro Jahr (ca. 166 €/Monat) steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Unternehmensanteile oder Fondsbeteiligungen überträgt. Vorher lag die Grenze bei 1.440 €/Jahr.

Begünstigt sind GmbH-Anteile, Aktien, stille Beteiligungen, Genussrechte und Beteiligungen an Investmentfonds – sofern es sich um Anteile am eigenen Arbeitgeber oder einem verbundenen Unternehmen handelt.

Nein, §3 Nr. 39 EStG sieht keine gesetzliche Mindesthaltefrist für die Steuerfreiheit bei der Übertragung vor. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag oder die Beteiligungsvereinbarung eigene Haltefristen oder Rückübertragungsklauseln enthalten.

Die Übertragung selbst ist bis zum Freibetrag steuerfrei. Bei einer späteren Veräußerung der Anteile fallen Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer, 25 %) auf den Gewinn an – gerechnet ab dem steuerlich relevanten Erwerbswert.